Einkommensschutz

Angestellte genießen bei Erkrankung die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, mindestens 6 Wochen, teils länger.

Bei anhaltender Erkrankung zahlt die Krankenkasse eine reduzierte monatliche Leistung. Sofern die Erkrankung zu vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit führt, zahlt die Deutsche Rentenversicherung eine kleine mtl. Rente.

Freiberufler und Selbständige haben diesen Einkommensschutz im Falle einer längerer Erkrankung, Erwerbsunfähigkeit oder Berufs­unfähig­keit im allgemeinen nicht.

Freiberufler erhalten aus Ihrem Versorgungswerk in nur sehr wenigen Fällen ein Ersatzeinkommen im Sinne einer Berufs­unfähig­keitsrente. Gehen Sie gerne von keiner! Leistung bei Berufs­unfähig­keit aus. Warum ist das so? Siehe Artikel nebenstehend. Das Versorgungswerk selbst empfiehlt die private Absicherung einer Rente bei Berufs­unfähig­keit, um hier die eigenen Mitglieder vor finanziellen Problemen bei Erkrankung zu schützen. Selbst im Falle einer Leistung ist die versicherte BU-Rente mit ca. 2500 Euro viel zu niedrig.

Die Vorteile einer privaten finanziellen Absicherung:

1) Sie fixieren Ihre Rentenhöhe individuell!

2) Berufs­unfähig­keit wird schneller anerkannt

keine Rückgabe der Zulassung/Approbation nötig - die BU-Leistung erfolgt, wenn bereits nur 50% an BU festgestellt wird und diese nur voraussichtlich für 6 Monate prognostiziert wird - es gilt die Erlaubnis teilweise weiter arbeiten zu dürfen - die BU-Rentenhöhe ist individuell wählbar - und eine Absicherung des Lebensstandards möglich .

3) jedoch: bei Antragstellung ist ein guter Gesundheitszustand nötig. Bei Vorerkrankungen hilft ein versierter Makler, mittels Vorabanfragen an viele Versicherer das beste Angebot für Sie zu finden.

Exkurs: Spezial-Aktion: Versicherungsschutz ohne übliche Gesundheitsfragen - Ihr Makler kennt die laufenden Aktionen.