Entgeltumwandlung für alle Mitarbeiter

Seit dem 1.1.2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Betriebsrente per Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss ein Modell anbieten und damit Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, die Defizite der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. 

Arbeitgeber sollten Betriebsrente nicht als "Pflicht oder "Arbeit" sehen, sondern als Chance, die Attraktivität des Unternehmens zu stärken, und Mitarbeitern bei nötiger Vorsorge helfen zu können.  Eine Entgeltumwandlung auf Basis aktueller Tarife bietet sowohl dem Mitarbeiter als auch dem Unternehmen nur Vorteile bei gleichzeitg geringster Verwaltung.

Was hat sich im Vergleich zu "früher" alles geändert?

- ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss erhöht die Sparrate, ist für Arbeitgeber aber kostenneutral

- monatliche Sparraten dürfen verdoppelt werden

- neue Freibeträge/Grundsicherung - Sparen lohnt sich für Jeden!

- weniger/keine Abzüge an die Krankenkasse im Rentenbezug

- mehr Rendite dank neuer Tarife, bis zu 100% Börsequote möglich

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