historisch

- Einführung des FlexiGesetzes am 6.04.1998

(die rechtliche Grundlage im §7 1a SGB IV)

Hiermit gemeint waren allerdings Langzeit- Lebensarbeitszeitkonten.

Inhaltlich gab es Defizite im Bereich der Insolvenzsicherung und des sog. Störfalls. Die "Portabilität" des Wertguthabens war noch nicht geregelt.

Verbesserung durch das FlexiIIGesetz ab 1.1.2009

- engere Definition des Begriffs Wertguthaben

- bessere Insolvenzsicherung

- Mitnahme Arbeitgeberwechsel

- Portierung zur Deutschen Rentenversicherung (als Kapital!)

- Abgrenzung zu Kurzzeitkonten, Überstundenkonten

- Verwendungszweck wird ausgeweitet auf nicht nur Vorruhestand sondern auch sabbatical, Elternzeit, Pflegezeit, Weiterbildung, Qualifizierungen

- Wertmitteilungspflichten gegenüber den Mitarbeitern

- Insolvenzschutz (§7e II SGB IV) per Treuhand, Verpfändung, Kaution oder Bankbürgschaft möglich