Vorsorge für den Chef

 

Vorsorge für den Chef

Neben einem angemessenen Gehalt erwarten Geschäftsführer (und Vorstände) auch eine gute Versorgung im Alter.

Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist entweder nur als kleiner Basisbaustein vorhanden, oder gar nicht existent, da Vorstände aber auch beherrschende GGF keiner Beitragspflicht an die Deutsche Rentenversicherung unterliegen.

Um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten, sollten vorhandene staatlich und steuerlich geförderte Sparmodelle genutzt werden. 

Für den Einzelunternehmer ergeben sich zudem Möglichkeiten, legal Vermögenswerte außerhalb des eigenen Unternehmens zu sichern.

Für den cleveren Vermögensaufbau empfiehlt sich eine Mischung aus betrieblichen und privaten Modellen, unterschiedlich hoch steuerlich gefördert und individuell anwählbar.

In allen Modellen bietet sich die Möglichkeit, renditestark anlegen zu können. Einfache Zinsmodelle sind nicht zu empfehlen.

Steuerlich gefördertes Sparen ist mit einem Jahrsvolumen von bis zu ca. 50.000 Euro jährlich möglich. So lässt sich der aktuell hohe Steuersatz von 42% plus Soli verhindern.

Betriebliche Vorsorge kann parallel erfolgen. Dies in einem Ausmaß, dass spätere Rentenbezüge ein Niveau von bis zu 75% der Erwerbsbezüge steuerlich legitimiert erreichen dürfen.

Dem "Chef" bieten sich somit viele Freiheiten, die normalen Mitarbeitern nicht angeboten werden.

Im Frühstadium der betrieblichen Tätigkeit müssen jedoch unternehmerische bzw. persönliche "Probezeiten" geprüft werden. Erste Sparverträge sind immer ab Beginn erlaubt und vorteilhaft.

1)Startmodell: Sparen über 604,- mtl. (2024) steuerlich gefördert

2)Aufbaumodell: eine DRV ersetzende Vorsorge über ca. 1400,- mtl., steuerlich gefördert

3)Privatrente - steuerlich gefördert - bis zu 50.000 Euro jährlich steuerlich absetzbar, individuell ausgestaltbar

4)Betriebsrente: unbegrenzt, 75%iges Rentenniveau möglich

Neben den steuerlichen Vorteilen bieten diese Formen der Vorsorge zudem Vorteile bei Vererbung und Art der Auszahlung (optional Einmalauszahlung), was die Deutsche Rentenversicherung nicht bietet.

Die kann ohne Bilanzberührung und mit Insolvenzschutz für den "Chef" ausgestaltet werden. Auch bei Ausscheiden oder Verkauf des Unternehmens ist ein einfacher exit möglich.

Wir werden Ihre passende Vorsorge finden.

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Matthias Hübsch, Betriebswirt betriebliche Altersversorgung/FH