optimal "KV"-versichert

 

 

 


gesetzlich oder privat ver­sichern?

Gerade als Freiberufler gilt es, sich dem Thema der "richtigen" Kranken­ver­si­che­rung intensiver zu widmen.

Wählen Sie frühzeitig, mit Beginn der beruflichen Tätigkeit, Ihr System der Krankenversicerung!

Warum?

Einerseits erlaubt das höhere Einkommen dem vollzeit tägigen Freiberufler das Auswählen, gesetzlich oder privat; vielen anderen Menschen bleibt dies verwehrt.

Andererseits entscheiden sich viele Freiberufler im Fortgang der Karriere für den Status der Selbstständigkeit; der Beitragsanteil für die Kranken­ver­si­che­rung steigt von 50% auf 100%.

Mit Blick auf die Beitraghöhe in der gesetzlichen Krankenkasse von mittlerweile über 1000,- mtl. kann durch einen Wechsel zur privaten Kranken­ver­si­che­rung der Beitrag heute reduziert werden, bei individuell gewünschten und besseren Leistungen.

Ein oft gedachter finanzieller Vorteil als Pensionär entfällt, wenn eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung (neben dem Versorgungswerk) fehlt. Ein günstiger Status, versichert im KvdR wird nicht erreicht. Im Ergebnis zählen alle Einkünfte für die Beitragsbemessung, die Versorgungswerkrente aber auch Vermietung/Verpachtung, Kapitaleinkünfte und andere Renten. Oft im Resultat der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse; auch als Pensionär. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, und erhalten langfristig die günstigsten Beiträge.

Was passiert mit der Kranken­ver­si­che­rung im Alter?

Gesetzlich versichert erfolgt die Beitragszahlung auf Basis Ihrer Einkünfte aus dem Versorgungswerk plus Betriebsrenten, oder auf Basis all Ihrer Einkünfte. Entscheidend ist, ob Sie in der KVdR versichert werden können oder nicht. Hierbei ist nicht! entscheidend wie lange Sie bisher in der GKV versichert waren.

Privat Krankenversicherte zahlen hingegen unabhängig von den Einkünften im Alter weiterhin Ihren "bekannten" Beitrag.

Es entfällt allerdings der sog. "gesetzliche Zuschlag" sowie der Beitrag für das "Krankentagegeld", so dass der Beitrag sinkt. Ebenso können Optimierungen bei Selbst­behalt und Leistungsniveau vorgenommen werden. Ansonsten bleibt auch der Hinweis, dass Beiträge zur Kranken­ver­si­che­rung steuerlich wirksam sind.

Grundsätzlich, egal ob privat oder gesetzlich versichert, wird der Beitrag Kranken­ver­si­che­rung und auch der Pflegepflichtversicherung ein spürbarer Ausgabenbaustein bleiben.

Bereits heute kann dieser Belastung im Alter entgegengewirkt werden. So gibt es Spartöpfe, steuerlich gefördert, vom aktuellen Arbeitgeber oder dem Finanzamt mitfinanziert, die den späteren Betrag Kranken­ver­si­che­rung mindern oder kompensieren.

Aussitzen und Abwarten ist keine gute Handlungsoption. Auch die Beitragsersparnisse einer privaten KV, summiert über oft 30 Jahre, sollten für die Rentenphase angelegt werden. So wird die Wahl einer privaten Kranken­ver­si­che­rung lebenslang finanzierbar und bietet garantierte gute Leistungen.

Emfehlungen um die Kranken­ver­si­che­rung im Alter bezahlen zu können:

a) Fondssparen mit steuerlicher Ansetzung der Sparrate

b) die Betriebsrente , als Angestellter, Rente für die PKV

c) eine vermietete Immobilie, Mieteinnahme plus Steuervorteil

Exkurs: sollte sich herausstellen, dass die gewählte private Kranken­ver­si­che­rung aufgrund späterer beruflicher/privater Änderungen doch nicht vorteilhaft war, so gibt es mehrere Möglichkeiten in die GKV rückzuwechseln. Vor allem vor Vollendung des 55 Lj. sollte hier die Entscheidung überdacht werden. Eine gute Entscheidung pro PKV ergibt sich bei einem Beitritt bereits in der "ersten Hälfte" des Erwerbslebens und ohne etwaigen Risikozuschlag. Ansonsten, auch verschiedene Modelle der Betriebsrente vereinfachen einen Rückwechsel PKV in GKV, indem das sozialversicherungspflichtige Einkommen (temporär) sinkt.

Wie und wann ein Rückwechsel erfolgen kann, können wir gerne besprechen.

Ihr Matthias Hübsch