Verpfändung oder Treuhand

Treuhand:

Neben der oft bekannten Verpfändung von Wertguthaben, in der Praxis Einzelverpfändungen, lässt sich auch über eine kollektive Rückdeckung per Treuhand die Insolvenzsicherung darstellen.

Spezialisierte Dienstleister übernehmen das komplette Handling, den rechtlichen Rahmen, die Verwaltung sowie bei Wunsch auch die Anlage der Gelder.

Ein Treuhandmodell "wirkt" ab einer Größe von ca. 50 mitmachenden Mitarbeitern bzw. höheren Wertguthaben.

Im Fall einer Arbeitgeberinsolvenz zahlt die Treuhand die Ansprüche aus dem Treuhandvermögen.

Die Anlage der Gelder kann über 2 Modelle erfolgen. Die Versicherungslösung - i.d.R. Rententarife mit Garantien oder Investmentfonds.

Im Falle kurzfrister/mittelfristiger Freistellungen, sabbaticals etc., liegt die Aktienquote bei max. 20 Prozent, dargestellt über sog. Life-Cyle-Modelle.

Die Verpfändung ist das bekanntere Modell, um die Ansprüche der Mitarbeiter gegen unternehmerische Insolvenz abzusichern.

Gerade für Unternehmen mit kleinerer Mitarbeiterzahl ist Verpfändung weiterhin praktikabel, günstig und verwaltungsarm.

Die Anlage der Wertguthaben erfolgt üblicherweise in verzinslichen Versicherungstarifen ohne übliche Kosten, die direkt mit einer Verpfändung ausgestattet werden.

Grundsätzlich liegt der Vorteil eines Wertguthabens nicht in der Verzinsung, sondern in der Flexibilisierung von Arbeitszeit sowie den finanziellen Vorteilen bei Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Die konkrete Ausgestaltung, die Einbindung des Modells Arbeitszeitkonto in die übrige Betriebliche Vorsorge, sollte in den bisherigen Rahmen eingepasst werden.

Ein Arbeitszeitkonto bietet Ihren Mitarbeitern die Flexibiliät, die sich viele, v.a. junge Menschen, wün­schen und dem Unternehmen die Stabilität, auf langjährig bleibende Mitarbeiter zählen zu können.