Leistungen Versorgungswerk

Mit der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungwerk zahlen Freiberufler einen Regelbeitrag in Höhe von 1.404,30 Euro mtl. (2024)

Hieraus ergibt sich eine Anwartschaft auf Altersversorgung. Ebenso wird eine Rentenleistung bei Berufs­unfähig­keit vesprochen. Doch wie hoch sind die Renten wirklich und welche Voraussetzungen gelten?

Vereinfacht gesagt, aber leider Realität ist, dass es keine übliche Ersatzrente bei Berufs­unfähig­keit aus Ihrem Versorgungswerk gibt. Egal ob Sie Anwalt, Steuerberater oder Arzt sind. Siehe hier. In den meisten Fällen werden die Voraussetzungen für den Erhalt einer "BU-Rente" nicht erbracht/erfüllt. Selbst im positiven Fall einer Anerkenntnis reicht eine Rente von vielleicht 2000-2500 Euro mtl. dann nicht aus, um den Lebensstandard zu erhalten (Beitrag Kranken­ver­si­che­rung beachten!)

Empfehlung BU/Einkommensschutz: "privat ver­sichern" und Lebensstandard sichern!

Bezüglich der Altersrente sind die Feinheiten eines Versorgungswerks zu beachten. Gut ist, die späteren Leistungen werden höher sein, als wären Sie "normal" in der Deutschen Rentenversicherung versichert. Allerdings gelten auch hier teils die Herausforderungen der Demographie und des Kapitalmarktes.

Bitte auch immer beachten - Prognosen zur Altersrente sind "brutto" vor Abzug von Inflation, Steuern und Ihrer Ausgabe für die Kranken­ver­si­che­rung.

Empfehlung Altersrente:

Staatliche Förderungen nutzen!

Im Bereich der Alters­vorsorge gibt es 3 lukrative Modelle. Die sog. RürupRente (ca. 25.000 steuerlich absetzbar), die Steuerspar-Immo, und das gemanagte Fondssparen.

Steuern reduzieren, Förderungen erhalten, mehr Rente mehr Vermögen aufbauen.

Gerne informieren ich Sie und stelle die Lösungen vor.

Ihr

Matthias Hübsch